Unerlaubte Feierlichkeiten: Bürgermeister verlangt „die Strenge des Gesetzes“

Unerlaubte Feierlichkeiten: Bürgermeister verlangt „die Strenge des Gesetzes“
Ahlen Allgemein

Ahlen. Erneuert hat Bürgermeister Dr. Alexander Berger seinen Appell, Familienfeiern und sonstige Festlichkeiten derzeit zu vermeiden. Hintergrund sind die aktuellen Zahlen von Neuinfektionen mit Covid-19. Für den Kreis Warendorf gilt seit Dienstag (13. Oktober) eine Wocheninzidenz von 36,0. Damit ist die sogenannte „35er“-Grenze gerissen, nach der besondere Schutzmaßnahmen zu treffen sind. Bei privaten Feiern aus herausragendem Anlass in öffentlichen Räumen wie Gaststätten und Feierhallen ist die Teilnehmerzahl ab sofort auf 50 Personen begrenzt. „Herausragende Anlässe sind Taufen, Hochzeiten und runde Geburtstage, nicht aber Verlobungsfeiern und Polterabende“, sagt Berger.

Der Bürgermeister unterstreicht, dass Verstöße von der Ordnungsbehörde weiterhin konsequent geahndet werden. „Für bloße Ermahnungen ist jetzt nicht mehr die Zeit.“ Jeder müsse erkannt haben, „dass wir jetzt die letzte Chance haben, eine unkontrollierte Entwicklung abzufangen.“ Wer sich über die Regelungen zum Schutze der Gesellschaft aus egoistischen Gründen hinwegsetze, müsse die Strenge des Gesetzes spüren. „Für mich ist nicht akzeptabel, wenn unbeteiligte Personenkreise unter Reisebeschränkungen leiden müssen, weil andere Leute sich nicht um geltendes Recht scheren.“

Die Stadt Ahlen weist darauf hin, dass Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass bei der Ordnungsbehörde anzuzeigen sind. „Verstöße sind keine Bagatelle“, macht Fachbereichsleiterin Gabriele Hoffmann deutlich. Wer ein Fest ohne herausragenden Anlass veranstalte, kann mit einer Geldbuße bis zu 2500 Euro belegt werden. Mit 500 Euro sei dabei, wer gegen die Anzeigepflicht verstoße. Belangt werden aber nicht nur die Veranstalter, auch die Gäste einer unzulässigen Feier müssen mit einem Bußgeld rechnen. „Sollten wir das bei unseren Kontrollen feststellen, wären jede und jeder Teilnehmende mit 250 Euro dabei“, warnt Hoffmann. Derselbe „Tarif“ gilt übrigens auch für Gäste in gastronomischen Betrieben, die sich einen schlechten Spaß daraus machen, dem Gastwirt unrichtige Kontaktdaten anzugeben.

Private Feierlichkeiten, die aus herausragendem Anlass stattfinden, müssen bei der Ordnungsbehörde angemeldet werden. Die Anmeldung muss spätestens drei Werktage vorher beim örtlichen Ordnungsamt erfolgen. Anzugeben sind formlos die verantwortlichen Personen (Gastgeber) mit Name, Anschrift und Telefonnummer, Art und Ort der Veranstaltung, sowie die voraussichtliche Teilnehmerzahl (so präzise wie möglich, maximal 50). Die Anmeldung ist zu richten an die Adresse Veranstaltungen@stadt.ahlen.de.

Eine weitere Änderung: Es besteht jetzt bei Veranstaltungen (Kino, Sport, Theater) die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung auch am Sitz- oder Stehplatz zu tragen. Diese Regelungen gelten ab Mittwoch, 14. Oktober, mindestens bis einschließlich Sonntag, 19. Oktober, und auch darüber hinaus, sofern der Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen nicht unterschritten wird.