Stufe 2 des Lockdown im Kreis Warendorf!

Stufe 2 des Lockdown im Kreis Warendorf!
Allgemein Kreis Warendorf

Auch für den Kreis Warendorf gilt die zweite Stufe des Lockdown. Damit gelten die gleichen Bestimmungen für uns wie für den Kreis Gütersloh.

Dazu gehört das Verbot von Konzerten, Aufführungen und Kinos in geschlossenen Räumen, Verbot von Sport in geschlossenen Räumen zum Beispiel Fitnessstudios. Verbot von Versammlungen unter bestimmten Umständen-

Diese Maßnahmen gelten ab morgen.

Ab Donnerstag werden außerdem die Schulen und Kindergärten im Kreis Warendorf geschlossen.