Zunächst für eine Woche: Land erlässt Kontakt- und Benutzungsverbote in den Kreisen Warendorf und Gütersloh

Zunächst für eine Woche: Land erlässt Kontakt- und Benutzungsverbote in den Kreisen Warendorf und Gütersloh
Ahlen Allgemein Kreis Warendorf

Ahlen. Einschränkungen im öffentlichen Leben kommen innerhalb der nächsten Woche auf die Menschen in Ahlen zu. In Folge des Corona-Ausbruchs in einem Schlachtbetrieb in Rheda-Wiedenbrück aktiviert die Landesregierung die zweite Stufe des Lockdowns. Damit gelten auch im Kreis Warendorf wieder bestimmte Einschränkungen. Demnach dürfen im öffentlichen Raum nur zwei Menschen oder Menschen aus einem Familien- oder Haushaltsverbund zusammentreffen. Zudem muss – über die landesweit gültigen Regelungen der Coronaschutzverordnung hinaus – eine Reihe von Freizeitaktivitäten unterbleiben. So müssen zum Beispiel Museen, Kinos, Fitnessstudios, Schwimmbäder und Bars geschlossen werden. Die entsprechenden Vorschriften finden sich in der neuen Corona-Regionalverordnung, die um Mitternacht (Mittwoch, 24. Juni 2020) zunächst für eine Woche (bis zum 30. Juni 2020) in Kraft tritt.

Nach Verkündung der neuen Schutzmaßnahmen durch Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Nachmittag tagte der Stab für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Ahlen (SAE). „Dass für den Leichtsinn eines einzelnen Unternehmens nun alle Bürgerinnen und Bürger von Ahlen zu bezahlen haben, ist traurig und empörend zugleich“, reagierte Bürgermeister Dr. Alexander Berger auf die Entscheidung des Landes. Wieder einmal seien es Familien und Kinder, die am meisten von den Folgen getroffen würden. Wie Minister Laumann ankündigte, wird der Kreis Warendorf ab Donnerstag den Betrieb der Schulen und Kindertagesstätten untersagen. „Noch ausstehende Zeugnisübergaben müssen nun am Mittwoch hoppla-hopp vorgezogen werden, das ist unwürdig“, drückte Berger seine Enttäuschung aus. Auch für die Kitas und Eltern sei die Situation „unzumutbar“.

Die städtischen Dienststellen bleiben hingegen geöffnet, dazu zählen auch der Wertstoffhof, die Stadtbücherei und die Volkshochschule. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, „nur aus absolut unvermeidbaren Anlässen städtische Gebäude aufzusuchen“, sagt SAE-Leiter Bernd Döding. Die geltenden Hygiene- und Abstandregelungen sowie die Registrierungspflicht aller Besuchenden seien zu beachten. Das Ordnungsamt der Stadt Ahlen hat nach Sitzung des SAE damit begonnen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Präsenz des ordnungsbehördlichen Außendienstes zu erhöhen. Aufgrund der für die Menschen in den Kreisen Gütersloh und Warendorf geltenden Verordnung ergeben sich bis zum Ablauf des 30. Juni unter anderem diese Einschränkungen:

  • Besuche im Freibad sind möglich,
  • die Ferienbetreuung des Jugendamtes kann frühestens am 1. Juli beginnen (anstatt am 29. Juni),
  • Kontaktsport im Freien ist nicht erlaubt, Bolzplätze sind geschlossen,
  • Sporthallen sind geschlossen,
  • Fitnessstudios müssen schließen,
  • Private Feiern und Feste mit geselligem Charakter wie Hochzeits-, Kommunion- oder Abschlussfeiern dürfen nicht stattfinden.

Der Besuch von Gaststätten und Restaurants ist weiterhin möglich, untersagt sind der Betrieb von Bars und die Bewirtung an Theken in Gaststätten. Bürgermeister Berger hofft, dass die ab Mittwoch geltenden Beschränkungen über die vorgesehene Woche hinaus nicht verlängert zu werden brauchen. Die Kontakt- und Freizeitbeschränkungen seien über die Einhaltung der angeordneten Quarantänemaßnahmen hinaus ein wesentlicher Schlüssel, um Infektionsketten wirksam zu unterbrechen. Er wiederholt seinen Appell an die Vernunft, den er am Dienstagmittag nur wenige Stunden vor Erlass der Verordnung an die Bürgerinnen und Bürger richtete. „Wer geglaubt hat, die Virusgefahr sei gebannt, sieht sich in diesen Tagen schwer getäuscht.“ Die maßvollen Lockerungen der letzten Zeit dürften nicht dazu führen, alle Vorsicht aufzugeben. „Wir stehen auf dünnem Eis“, warnte Berger davor, dass es auch in Ahlen zu Verschärfungen der Corona-Schutzmaßnahmen kommen könnte.

Das Aufflammen des Corona-Geschehens in den Kreisen Gütersloh und Warendorf zeige laut Berger, „wie wichtig und richtig die bestehenden Hygiene- und Abstandregelungen sind.“ Diese würden auf unabsehbare Zeit zum Alltag der Menschen gehören. „Nur, wenn wir sie alle gemeinsam diszipliniert einhalten, wird es uns gelingen, die Seuche in den Griff zu bekommen.“ Bürgermeister Berger und der SAE stehen unterdessen laufend im Kontakt mit Landrat und Bürgermeistern des Kreises Warendorf, um Informationen auszutauschen und notwendige Schritte abzustimmen. Zu einer weiteren Lagebeurteilung tritt der städtische Stab wieder am Mittwochmorgen zusammen.

2020-06-23_coronaregionalverordnung