Corona: Umstrittene Grundschulöffnung in NRW – so auch im Kreis Warendorf! Schicken Sie Ihr Kind am kommenden Montag wieder in die Grundschule?

Corona: Umstrittene Grundschulöffnung in NRW – so auch im Kreis Warendorf! Schicken Sie Ihr Kind am kommenden Montag wieder in die Grundschule?
Allgemein Kreis Warendorf

Am kommenden Montag, 15. Juni 2020 sollen alle Grundschule in NRW für alle Kinder wieder geöffnet werden. Auch im Kreis Warendorf ist dies so geplant.
Es geht um die Bildungschancen unserer Kinder – einerseits. Andererseits geht es aber auch um deren Gesundheit und um die Gesundheit ihrer Familien.

Gilt die Abstandsregel – oder gilt sie nicht?
Diskussionen gibt es vor allem wegen der von NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) angekündigten Abkehr von der Regel, mindestens 1,50 Meter Abstand einzuhalten. Dies steht auch so in der vom Schulministerium verschickten “Schulmail” über die neuen Regelungen ab dem 15. Juni 2020.
An deren Stelle trete laut der Schulmail ein Konzept, “wonach konstante (Lern-)Gruppen gebildet und durch deren Trennung Durchmischungen vermieden werden.” Im Umkehrschluss bedeutet dies den vollständigen Klassenverband.
In der offiziellen Pressemitteilung des Ministeriums wird jedoch weder die Regel noch die Abkehr von dieser Regel erwähnt.
Auf den Mindestabstand angesprochen sagte der Familienminister am Freitagabend im ZDF Heute-Journal: “Es ist ja nicht so, dass die Abstandsregeln vollständig aufgehoben werden”, man könne aber die 1,50 Meter da organisatorisch so nicht mehr durchhalten.

Corona-Schutzverordnung gilt weiterhin
In NRW gilt weiter die Corona-Schutzverordnung, die für öffentliche Räume grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,50 Meter vorschreibt.
Schule ist öffentlicher Raum!

Bund und Länder hatten sich auf eine Ausnahme geeinigt, wonach bis zu zehn Personen im Freien Kontakt ohne Mindestabstand haben dürfen.
Darauf bezog sich am Freitagabend auch Minister Stamp, als er sagte, man könne grundsätzlich nicht rechtfertigen, “dass bis zu zehn Besaufskis mit dem Bollerwagen durch die Landschaft ziehen können, aber wir umgekehrt nicht in der Lage sind, unseren Kindern Unterricht anzubieten.”

Halten Sie es für sinnvoll, die Grundschule unter den bekannten Voraussetzungen für alle Schülerinnen und Schüler für die letzten 2 Wochen vor den Sommerferien generell zu öffnen?
Stehen Sie vielleicht gerade selber vor der Frage: Schicke ich mein Kind nun in die Grundschule oder nicht?
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