Neue Vorschriften für Energieausweise von Wohngebäuden ab Mai 2021 / Worauf Hauseigentümer jetzt achten müssen

Neue Vorschriften für Energieausweise von Wohngebäuden ab Mai 2021 / Worauf Hauseigentümer jetzt achten müssen
Verbrauchertips

Seit dem 1. Mai 2021 gelten neue Regeln für Energieausweise von Wohngebäuden. Gesetzliche Grundlage ist das am 1. November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG). Ab dem Stichtag sind Hauseigentümer verpflichtet, bei neu ausgestellten Verbrauchsausweisen detailliertere Angaben zur energetischen Bewertung des Gebäudes zu machen. So soll der Informationsgehalt des Ausweises erhöht werden. Betroffen sind von dieser Änderung unter anderem Besitzer von Energieausweisen, die 2011 erstellt wurden, da die Energieausweise nur zehn Jahre gültig sind und dieses Jahr gegebenenfalls erneuert werden müssen. Ausgestellt wird das Dokument von speziell geschulten Gebäudeenergieberatern und anderen Fachleuten.  „Der Gebäudeenergieausweis ist inzwischen ein bewährtes Instrument, um Immobilienbesitzern ein Bewusstsein für die energetische Qualität ihrer Immobilie zu vermitteln und Sanierungspotenziale zu erschließen. Zudem schafft das Dokument Transparenz für Mieter
, wenn es um die Abschätzung von Nebenkosten geht“, erklärt Dr. Herbert Bleicher, Umweltdezernent des Kreises Warendorf. Der Gebäudeenergieausweis muss vorgelegt werden, wenn ein Gebäude neu vermietet, verkauft oder verpachtet wird. Das galt bislang für den Gebäudeeigentümer, ab dem 1. Mai aber auch für Makler. Wer sein Gebäude selbst nutzt oder es nicht neu vermietet, benötigt keinen neuen Ausweis.  In den neuen Ausweis werden ab Mai unter anderem die Mengen der Treibhausgasemissionen aufgenommen. Dabei werden die Emissionen aus dem Primärenergiebedarf oder -verbrauch des Gebäudes errechnet. Immobilienbesitzer haben weiterhin die Wahl zwischen einem Verbrauchsausweis und einem Bedarfsausweis. In beiden Varianten sind Modernisierungsempfehlungen enthalten. Allerdings muss der Immobilienbesitzer künftig die energetische Qualität des Gebäudes detailliert angeben – einschließlich inspektionspflichtiger Klimaanlagen. Das war bislang nur beim Bedarfsausweis nötig.

Weitere  Informationen sind auf den Internetseiten von ALTBAUNEU unter www.alt-bau-neu.de/kreis-warendorf abrufbar. Der Kreis Warendorf ist Mitglied im landesweiten Netzwerk ALTBAUNEU, das durch die EnergieAgentur.NRW koordiniert und vom NRW-Wirtschaftsministerium unterstützt wird. Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien bei der Sanierung von Altbauten sind zentrale Themen des Netzwerks. (Kreis Warendorf)

Seit dem 1. Mai 2021 gelten neue Regeln für Energieausweise von Wohngebäuden. Darauf machen Klimaschutzmanagerin Judith Lübcke und Umweltdezernent Dr. Herbert Bleicher aufmerksam. – Foto: Kreis Warendorf