Telgte: Zwei Bahnübergänge bereits ab 26. April gesperrt

Telgte: Zwei Bahnübergänge bereits ab 26. April gesperrt
Telgte
Kabelarbeiten erfordern frühzeitigere Sperrung • Voraussichtliche Fertigstellung im Sommer 2021 • Busse werden umgeleitet • Bahnverkehr ist nicht betroffen
(Düsseldorf, 15. April 2021) In der Vergangenheit haben der Kreis Warendorf und die Stadt Telgte den ersten Teil der Südumgehung um die Stadt Telgte durch die Erstellung der Kreisstraße K 50n zwischen „Alverskirchener Straße“ und „Warendorfer Straße (K 50)“ realisiert.

Zur Anbindung der K50n an die „Warendorfer Straße (K 50)“ hat die DB bereits im März mit den Bauarbeiten (Einrichtung der Baustellen) an drei Bahnübergängen (BÜ) begonnen. Die Bahn wird den noch bestehenden BÜ „Delsener Heide“ von Bahn-km 12,175 nach Bahn-km 12,365 (Kreuzung mit K50n) verlegen. Die BÜ an den Kilometern 12,453, 12,744 und 12,838 werden dauerhaft geschlossen

Die ursprüngliche Planung sah vor, die Bahnübergänge bis zur geplanten Inbetriebnahme im Sommer 2021 für den Straßenverkehr passierbar zu lassen. Aufgrund von vorgelagerten Kabelarbeiten werden die BÜ an den Bahn-km 12,744 und 12,838 jedoch bereits ab Montag, 26. April dauerhaft für den Kraftverkehr gesperrt. Ab Montag, 10.Mai wird dann auch der BÜ „Delsener Heide“ (km 12,175) für den Straßenverkehr gesperrt.
Fußgänger und Radfahrer können die drei BÜ während der Bauzeit noch bis zur Inbetriebnahme des neuen Bahnübergangs im Sommer nutzen.

Für die Bus-Linie R 11und den Schulbus wurden bereits neue Fahrpläne und geänderte Routen erstellt, die im Internet veröffentlicht sind: https://fahrplan-bus-bahn.de/nrw/telgte/bus_linie_bus_r11#/

Der neue BÜ wird mit einer Lichtzeichenanlage, sowie mit Halbschranken und zusätzlichen Fuß-/Radwegschranken ausgestattet und durch die Lokführer der dort verkehrenden Züge überwacht.

Trotz des Einsatzes modernster Arbeitsgeräte ist Baulärm leider nicht zu vermeiden. Die Deutsche Bahn wird den Baulärm auf das unbedingt notwendige Maß beschränken und bittet die Anwohner um Verständnis für die mit den Arbeiten verbundenen Unannehmlichkeiten. Die Arbeiten finden in den jeweiligen nächtlichen Zugpausen statt, sodass es im Zugverkehr keine Einschränkungen oder Behinderungen gibt.
Betroffene Anwohner werden im Bedarfsfalle durch Anwohnerinformationen über die Arbeiten in Kenntnis gesetzt.