Wahlberechtigte Unionsbürger sind auf Antrag in das Wählerverzeichnis einzutragen.

von Paul Berning

Beelen. Anlässlich der am 13. September 2020 stattfindenden Kommunalwahlen weist das Wahlamt der Gemeinde Beelen auf folgendes hin: Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach den Vorschriften des Meldegesetzes NRW von der Meldepflicht befreit sind, sind auf Antrag in das Wählerverzeichnis einzutragen. Nach § 23 Meldegesetz NRW sind folgende Personen von der Meldepflicht befreit: Mitglieder einer ausländischen diplomatischen […]

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