Nordrhein-Westfalen bekommt bundesweit stärkstes Kinderschutzgesetz

Nordrhein-Westfalen bekommt bundesweit stärkstes Kinderschutzgesetz
Politik

Minister Stamp: Wir verstärken unsere Anstrengungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung und Gewalt.

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration teilt mit: Nordrhein-Westfalen bekommt das bundesweit stärkste Kinderschutzgesetz. Der vom Kabinett am 11. Januar beschlossene Gesetzentwurf wird ab Mittwoch (26. Januar) im Landtag beraten. Die Landesregierung hat das Ziel, Kinder und Jugendliche besser vor Gefährdungen für ihr Wohl zu schützen. Mit dem Gesetzentwurf greift die Landesregierung zentrale politische und fachliche Forderungen aus der Aufarbeitung der Fälle sexualisierter Gewalt – insbesondere in jüngerer Vergangenheit – auf und formuliert konkrete Maßnahmen, die die Qualität des Kinderschutzes stärken und die strukturellen Rahmenbedingungen verbessern. Das Gesetz soll dabei in Zukunft kontinuierlich weiterentwickelt werden.

Der stellvertretende Ministerpräsident, Familienminister Joachim Stamp, erklärte: „Nordrhein-Westfalen wird das stärkste Kinderschutzgesetz Deutschlands erhalten. Wir haben als Landesregierung – und ich persönlich als Familienminister und Familienvater – das Ziel, auch in Zukunft alles dafür zu tun, dass Kinder und Jugendliche sicherer aufwachsen können. Jeder Fall von Kindeswohlgefährdung ist für die betroffenen Kinder und Jugendlichen mit großem Leid verbunden. Die Fälle sexualisierter Gewalt in Lügde, Münster oder Bergisch Gladbach haben uns als Gesellschaft schmerzhaft vor Augen geführt, dass wir unsere gemeinsamen Anstrengungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung und Gewalt erheblich verstärken müssen. Mit dem Kinderschutzgesetz sorgen wir für bessere Kooperation, einheitliche Mindeststandards und eine fortlaufende Qualitätsentwicklung vor Ort. Ich freue mich, dass der Landtag nun über unseren Gesetzentwurf berät.“

Folgende Kernpunkte beinhaltet der Gesetzentwurf:

  1. Zur Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen (§ 8a SGB VIII) sollen in den Jugendämtern fachliche Mindeststandards beachtet werden.
  2. Mit einem Turnus von fünf Jahren soll in jedem Jugendamt ein landesweites Qualitätsentwicklungsverfahren der Kinderschutzpraxis durchgeführt werden.
  3. Für das Qualitätsentwicklungsverfahren und zur Qualitätsberatung zur Kinderschutzpraxis in den Jugendämtern wird das Land eine zuständige Stelle einrichten.
  4. In allen Jugendamtsbezirken sollen interdisziplinäre Netzwerke zum Kinderschutz aufgebaut und mit einer Netzwerkkoordinierung ausgestattet werden.
  5. Es sollen Leitlinien zu Kinderschutzkonzepten in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe etabliert werden.
  6. Für das Fachpersonal soll es eine umfassende Qualifizierungsoffensive geben.
  7. Kinderschutz und Kinderrechte sind untrennbar miteinander verbunden. Daher ist Basis für einen wirksamen Kinderschutz, den Rechten von Kindern und Jugendlichen auf Gehör und auf Berücksichtigung ihrer Meinung – entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife – zur Geltung zu verhelfen. Dies zieht sich wie ein roter Faden durch den Gesetzentwurf.

Die getroffenen Maßnahmen stellen erstmals in Nordrhein-Westfalen auf gesetzlicher Basis Mittel für den Kinderschutz bereit. Die Gesamtausgaben der Neuregelungen werden für das Jahr 2022 auf rd. 53 Millionen Euro, für 2023 auf rd. 85,3 Millionen Euro und für die Jahre ab 2024 auf rd. 85,8 Millionen Euro pro Jahr prognostiziert. Damit investiert das Land Nordrhein-Westfalen in den kommenden drei Jahren insgesamt rd. 224 Millionen Euro in die Umsetzung des Gesetzes. „Das Land nimmt seine Verantwortung für den Kinderschutz auch in finanzieller Hinsicht sehr ernst, denn eine Verbesserung des Kinderschutzes darf kein leeres politisches Versprechen bleiben“, erklärte Minister Stamp.

Der Referentenentwurf hatte im Rahmen der Verbändeanhörung von Seiten der Fachverbände zuvor eine breite Unterstützung erhalten. Die Landesregierung ist sich mit den Fachverbänden einig, dass auch in Zukunft weiter am Kinderschutz gearbeitet werden muss.

„Dieses Gesetz ist ein wichtiger Einstieg in einen umfassenden, landesrechtlich verankerten Kinderschutz. Die Landesregierung steht auch in Zukunft in einem intensiven Austausch mit Wissenschaft, Kommunen, Trägern, Verbänden sowie mit Kindern und Jugendlichen selbst. So wollen wir das Gesetz fortlaufend evaluieren und weiterentwickeln, damit es für größtmöglichen Schutz sorgt. Nordrhein-Westfalen unterstreicht damit seine bundesweit führende Rolle bei der Stärkung und Wahrung der Rechte von Kindern und Jugendlichen. Wir haben als Gesellschaft die Aufgabe, den Schwächsten in unserer Gesellschaft, unseren Kindern und Jugendlichen, den bestmöglichen Schutz und die größtmögliche Hilfe zu geben. Diesen Weg können wir nur gemeinsam gehen“, appellierte Familienminister Joachim Stamp.

 

Das neue Kinderschutzgesetz kann im Entwurf hier nachgelesen werden.

Im Landeskinderschutzgesetz finden sich auch Maßnahmen aus dem bereits Ende 2020 vorgestellten Handlungs- und Maßnahmenkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Das Konzept beinhaltet insgesamt 59 Maßnahmen in sieben Handlungsfeldern, die von den Ressorts der Landesregierung umgesetzt werden bzw. wurden oder sich in Planung befinden. Das Konzept leistet damit auch einen wichtigen Beitrag zur fachlichen Diskussion, wie der Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen weiter gestärkt werden kann.

 

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