Kreis Warendorf ermöglicht Quarantäne-Verkürzung

Kreis Warendorf ermöglicht Quarantäne-Verkürzung
Kreis Warendorf

Der Kreis Warendorf ermöglicht mit dem Corona-Virus infizierten Personen und deren Kontaktpersonen eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne nach sieben Tagen. Voraussetzung ist, dass ein negativer Schnell- oder PCR-Test vorliegt und die Person seit mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome aufweist.

Landrat Dr. Olaf Gericke: „Wir setzen die Beschlüsse von Bund und Ländern vom vergangenen Freitag nun um, ohne auf eine entsprechende Verordnung zu warten. Wir wissen, dass viele Bürgerinnen und Bürger, die sich in Quarantäne befinden, auf diese Möglichkeit warten – dem tragen wir jetzt Rechnung. Die Landesregierung hat die Lage erkannt und für dieses Vorgehen grünes Licht gegeben.“

Eine Freitestung mit einem negativen Schnell- oder PCR-Test ist für Infizierte sieben Tage nach dem Abstrich und für Kontaktpersonen sieben Tage nach dem letzten Kontakt mit der infizierten Person möglich, sofern seit 48 Stunden keine Krankheitssymptome vorliegen. Das Testergebnis muss dazu unbedingt per E-Mail an testergebnis@kreis-warendorf.de geschickt werden. Der notwendige Schnelltest muss in einer anerkannten Bürgerteststelle durchgeführt worden sein. Selbsttests sind nicht zulässig.

Die Quarantäne endet nach Ablauf des Tages, an dem das Testergebnis an das Kreisgesundheitsamt übermittelt wurde. Das Verfahren gilt bei allen Virus-Varianten. Eine Ausnahme gilt für infiziertes medizinisches und pflegerisches Personal. Diese Personen benötigen einen negativen PCR-Test.