Landesinzidenz über 10 / Rücknahme von Lockerungen auch im Kreis Warendorf

Landesinzidenz über 10 / Rücknahme von Lockerungen auch im Kreis Warendorf
Allgemein Kreis Warendorf

Die Inzidenz des Landes NRW liegt seit dem 17. Juli über dem Wert von 10. Ab Montag, 26. Juli, befindet sich das Bundesland deshalb nicht mehr in der Inzidenzstufe 0, sondern in Stufe 1. Die Auswirkungen davon betreffen auch den Kreis Warendorf, obwohl hier die Inzidenz weiterhin stabil unter 10 liegt.

Die Änderungen im Überblick:

Maskenpflicht
Medizinische Masken in Innenräumen müssen nun wieder verpflichtend in Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten, Bibliotheken, Theatern, Konzerthäusern, Kinos und ähnlichen Einrichtungen sowie Zoologischen Gärten und Tierparks getragen werden.
Auch in Gottesdiensten und anderen Versammlungen zur Religionsausübung, in öffentlichen Gebäuden – soweit diese auch für Besucherinnen und Besucher zugänglich sind – sowie beim Friseur und anderen Dienstleistungen, Handwerksleistungen oder Ausbildungen ohne Einhaltung des Mindestabstands ist eine medizinische Maske nun in Innenräumen wieder Pflicht.
„Kurz gesagt müssen in nicht privaten geschlossenen Räumen und Fahrzeugen nun grundsätzlich wieder medizinische Gesichtsmasken getragen werden“, fasst der stellvertretende Krisenstabsleiter Ralf Holtstiege zusammen.

Discos
Der Betrieb von Clubs, Discotheken usw. ist nur zulässig im Freien für bis zu 250 Personen mit Negativtestnachweis und mit sichergestellter Rückverfolgbarkeit.

Volksfeste
Volksfeste, Stadt-, Dorf-, Straßenfeste, Schützenfeste, Weinfeste und ähnliche Festveranstaltungen dürfen derzeit nicht stattfinden.

Gastronomie
In der Innengastronomie muss die Rückverfolgbarkeit wieder gesichert sein. Kundinnen und Kunden müssen nun auch wieder im Innenbereich Masken tragen und dürfen sie erst am Tisch ablegen.

(Kreis Warendorf)