Kreis prüft mögliche Ausnahmen von strengeren Corona-Regeln für kaum betroffene Orte im Kreis / Übergangslösung für Feiern

Kreis prüft mögliche Ausnahmen von strengeren Corona-Regeln für kaum betroffene Orte im Kreis / Übergangslösung für Feiern
Allgemein Kreis Warendorf

Dringend erwartet wurde im Warendorfer Kreishaus am Freitagabend die neue Coronaschutzverordnung des Landes. Diese sieht jetzt unter anderem mögliche Ausnahmen von den strengeren Regeln für einzelne Orte vor, in denen es kein nennenswertes Infektionsgeschehen gibt. „Wir werden diese neue Möglichkeit genau prüfen und Anfang der Woche nach Rücksprache mit der Bezirksregierung und dem Landeszentrum für Gesundheit entscheiden, welche Orte im Kreisgebiet wir von den verschärften Vorschriften ausnehmen können. Die neue Regelung begrüße ich sehr – ich hätte sie mir schon viel früher gewünscht“, sagte Landrat Dr. Olaf Gericke mit Rückblick auf den Tönnies-Ausbruch im Juni, der nur einige Orte betraf und bekanntlich dennoch für den gesamten Kreis zum Lockdown führte. „Das ist eine gute Nachricht. Sobald es die Chance gibt, Ausnahmen festzulegen, werden wir sie nutzen“, so der Landrat.

Seit Samstag (17. Oktober) gilt der Kreis Warendorf wie berichtet als Risikogebiet, weil die aktuelle Sieben-Tage-Inzidenz bei 52,5 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt. Eine Übergangsregelung für die Obergrenze bei Feiern in öffentlichen Räumen erlaubt an diesem Samstag und am Sonntag (17./18. Oktober) noch maximal 50 Personen. Nach Auffassung des Krisenstabs des Kreises gilt nur für diese Feiern am 17./18.10. auch die Sperrstunde von 23 Uhr (s.u.) noch nicht. Die strengere 10-Personen-Regelung gilt an diesem Wochenende zunächst nur in Ahlen, wo weiterhin verschärfte Sonderregeln in Kraft sind. Ab Montag gilt diese strengere Regelung dann im ganzen Kreis.

I. Die aktualisierten verschärften Regeln für den Kreis Warendorf:

Erweiterungen der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes: Dies gilt auch draußen überall dort, wo Menschen dichter zusammenkommen, sowie in öffentlichen Gebäuden. Begrenzung der Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen (Sport, Theater, Kino etc.) auf 100 Personen. Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum (Straßen, Plätze, Grünanlagen u.ä.) auf maximal fünf Personen aus verschiedenen Haushalten Einführung einer Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr für Gastronomiebetriebe sowie ebenfalls ab 23 Uhr ein generelles Verkaufsverbot von Alkohol auch in Geschäften und an anderen Verkaufsstellen. Ab Montag (19. Oktober) verbindliche Beschränkungen der Teilnehmerzahlen für Feiern auf 10 Teilnehmer im öffentlichen Raum (z.B. Gaststätten). Zudem wird empfohlen, Treffen in privaten Räumen auf ein Minimum zu beschränken.
II. Darüber hinausgehende Sonderregelung für Ahlen
Für private Feiern in öffentlichen Räumen gilt bereits ab sofort eine Reduzierung auf 10 Personen.
In Ahlen gilt eine verbindliche Obergrenze von zehn Personen aus nur zwei verschiedenen Haushalten für Treffen in privaten Räumen.