32 Corona-Neuinfektionen: Bürgermeister und Landrat appellieren zur Vorsicht bei Feiern / Verstärkte Kontrollen

32 Corona-Neuinfektionen: Bürgermeister und Landrat appellieren zur Vorsicht bei Feiern / Verstärkte Kontrollen
Allgemein Kreis Warendorf

Über den aktuellen Anstieg der Corona-Fallzahlen im Kreis Warendorf sprachen am Freitagvormittag Landrat Dr. Olaf Gericke und der Ahlener Bürgermeister Dr. Alexander Berger. 32 Neuinfektionen, davon allein 20 in Ahlen, wurden dem Kreisgesundheitsamt am Freitag (9. Oktober) gemeldet. Einige der Neuinfizierten haben an Feiern teilgenommen. In anderen Fällen gilt es noch, die genauen Infektionsketten und weitere Kontaktpersonen zu ermitteln.
„Unser Gesundheitsamt wird auch über das Wochenende auf Hochtouren weiterlaufen“, berichtete der Landrat. „Es kommt jetzt darauf an, dass sich alle weiterhin konsequent an die geltenden Corona-Regeln halten. Das gilt insbesondere für private Feiern und Zusammenkünfte, bei denen es auch im Kreis Warendorf in den vergangenen Wochen zu Ansteckungen kam. Da ist jetzt besondere Vorsicht und Zurückhaltung erforderlich“, appellierten Bürgermeister Dr. Berger und Landrat Dr. Olaf Gericke.

Mit der aktuellen Corona-Situation im Kreis hatten sich Bürgermeisterin Kammann, die Bürgermeister und der Landrat, Krisenstabsleiterin Petra Schreier und Kreisgesundheitsdezernentin Brigitte Klausmeier bereits am Donnerstag in einer Telefonkonferenz befasst. Daran nahmen auch Vertreter des Gesundheitsamtes und der städtischen Ordnungsbehörden teil. Auch in Sendenhorst und Drensteinfurt wurden in dieser Woche überdurchschnittlich hohe Fallzahlen registriert. „Räume gründlich und regelmäßig zu lüften, auch im privaten Bereich mindestens 1,50 Meter Abstand zu halten und – falls das nicht immer möglich ist – einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen – sowie die allgemeinen Hygieneregeln einzuhalten. Das ist jetzt wichtiger denn je. Nur so kann ein weiterer Anstieg der Infektionszahlen im Herbst und Winter verhindert werden“, waren sich Bürgermeister und Landrat einig.

Ein besonderes Augenmerk gilt jetzt den Feiern und Veranstaltungen in öffentlichen Räumen, die bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden angemeldet werden müssen. In Räumen wie Gaststätten gelten auch private Feiern wie Hochzeiten als meldepflichtige Veranstaltung. Zu den Voraussetzungen gehören Teilnehmerlisten und die Einhaltung der allgemeinen Corona-Regeln. Die Bürgermeister einigten sich darauf, die Einhaltung der Vorschriften bei Veranstaltungen und in der Gastronomie im Allgemeinen besonders im Auge zu behalten „Wir werden verstärkte Kontrollen durchführen“, kündigte Bürgermeister Dr. Berger an.

Mit derzeit 26,6 (Freitag, 9.10.) Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen liegt der Kreis Warendorf noch unter dem NRW-Durchschnitt (28,6) und unter dem kritischen Wert von 50. Der Landrat betonte, dass bei der Einstufung von Risikogebieten die Werte für Kreise als Ganzes ausschlaggebend seien. „In dieser Frage sind die Kreise die unterste Verwaltungsebene, die betrachtet wird“, sagte Dr. Gericke. Das sei auch richtig so. Denn gerade in kleineren Orten könnten einzelne klar eingrenzbare Fälle durch die „Macht der kleinen Zahlen“ ein falsches Bild ergeben. „Aus Sicht des Infektionsschutzes kommt es immer darauf an, den Einzelfall zu untersuchen, schnell Kontaktpersonen zu ermitteln und unter Quarantäne zu stellen“, so Dr. Tim Kornblum vom Gesundheitsamt.
Thema waren auch die Schulen und Kindergärten. Bei Infektionsfällen tauchen oft viele Fragen rund um die Themen Quarantäne und Testungen auf. Ein Informationsschreiben für betroffene Schulen und Kindergärten wird derzeit durch das Kreisgesundheitsamt zusammengestellt.

Auf seiner Internetseite im Sonderbereich Corona hat der Kreis Warendorf aufgelistet, wer sich wo testen lassen kann. Kontaktpersonen von Infizierten werden durch das Gesundheitsamt getestet. Für symptomatische Patienten sind die Hausärzte Ansprechpartner. Reiserückkehrer ausRisikogebietensind nach der Einreise nach Deutschland dazu verpflichtet, sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben. Zusätzlich besteht die Pflicht, sich beim Hausarzt auf das Coronavirus testen zu lassen. Die Quarantäne kann durch ein negatives Testergebnis beendet werden. Arbeitnehmer, die in ein bei ihrem Urlaubsantritt bekanntes ausländisches Risikogebiet gereist sind, müssen damit rechnen, dass sie die Quarantänezeit nacharbeiten bzw. Urlaubstage nehmen müssen. Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich zudem telefonisch bei der Corona-Hotline des Kreises Warendorf, Tel. 02581/ 53-5555 (montags bis sonntags von 8bis 16 Uhr), melden.